Wirkungsfelder des Elternbeirats
Liebe Eltern,
vielen Dank für Ihr Vertrauen, welches Sie uns durch Ihre Wahl schenken. Wir freuen uns auf die anstehenden Aufgaben hier in der Realschule Zusmarshausen. Sehr gerne unterstützen wir die Schulgemeinschaft dabei, Ihrem Kind eine freudige und positive Zeit zu schenken, an die es sich später gerne zurückerinnern wird.
„Miteinander und Gemeinsam, wir verbinden Eltern und Schule“, unter diesem Motto widmet sich der Elternbeirat folgenden Aufgaben und Zielen:
- Zusammenwirken von Schule und Elternhaus zum Wohl aller Schülerinnen und Schüler
- Ansprechpartner der Eltern, um Wünsche Anregungen, aber auch Herausforderungen aufzugreifen und mit der Schulleitung zu klären
- Finanzielle Unterstützung bei Anschaffungen für Schulprojekte
- Finanzielle Zuwendungen für Eltern bei Klassenfahrten
- Mitarbeit bei Informationsveranstaltungen der Schule
- Mitgestaltung von schulischen Festen
- Mitglied im Schulforum (Gremium aus Schulleitung, Lehrern, Schülern und Elternbeirat)
- Regelmäßige Elternbeiratssitzungen mit Themen rund ums Schulleben
Mitglieder
| Wolfgang Deffner | 1. Vorsitzender |
| Manuela Hirschmann | 2. Vorsitzender |
| Michaela Böck | Kassenwart |
| Erika Fischer | Kassenprüferin |
| Daniela Klob | Schriftführerin |
| Ina Kolbatz | Beisitzerin |
| Manuela Müller | Beisitzerin |
| Katrin Modlinger | Beisitzerin |
| Angelika Refle | Beisitzerin |
| Elke Epple | Beisitzerin |
| Denise Bermeitinger | Beisitzerin, Schulforum |
Kontakt
Gerne können Sie dem Vorsitzenden, Herrn Wolfgang Deffner, eine E-Mail schreiben.
elternbeirat.rsz[ät]schule.bayern.de
Antrag „Zuschuss zur Fahrt“
Der Elternbeirat ist bemüht, die Teilnahme jedes Schülers/jeder Schülerin an Klassenfahrten zu ermöglichen, sodass niemand aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden muss. Da die Mittel des Elternbeirats beschränkt sind, können die Zuschüsse nicht immer im gewünschten Umfang gewährt werden. Es gelten folgende Richtlinien:
- Der Elternbeirat unterstützt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die Schüler und Schülerinnen, die selbst oder deren Eltern finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Klassenfahrt aufzubringen, mit einem Zuschuss.
- Unbeschadet dessen besteht kein Rechtsanspruch auf Zuschussleistung. Ein solcher entsteht auch nicht dadurch, dass einem Geschwisterkind in der Vergangenheit ein Zuschuss geleistet wird/wurde. Vielmehr beruht jede Entscheidung eines Einzelfalls auf dem Ermessen des Elternbeirats.
- Die Mitglieder des Elternbeirats sind über Informationen im Zusammenhang mit der Beantragung und Gewährung solcher Zuschüsse – auch über ihre Amtszeit hinaus – zum Schweigen verpflichtet. Unterlagen, die dem Elternbeirat zur Beurteilung einer Zuschussberechtigung überlassen wurden, werden nach Gewährung/Ablehnung eines Zuschusses an die Schulleitung zurückgegeben.
- Zuschüsse zu Klassenfahrten werden ausschließlich unbar geleistet und an ein entsprechendes Konto der Schule überwiesen.
- Der Zuschuss wird pro Kind und Klassenfahrt nur einmal gewährt, beträgt max. 100 € pro Fahrt und muss rechtzeitig vor der Klassenfahrt beantragt werden.
- Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss gewährt werden.
Download:
1 Datei(en) 206.25 KB
Verbände
Landesverband der Realschulen in Bayern
Bayerischer Elternverband e. V.


