Hausordnung

Grundsätzliches Verhalten

Unsere Schule ist für uns alle ein Ort, an dem wir gemeinsam arbeiten, lernen und das Schulleben gestalten wollen. Dafür braucht eine Gemeinschaft einen Rahmen und Regeln, an denen sich alle orientieren können. Dies gilt gleichermaßen für Schüler, Lehrer sowie alle anderen Personen, die sich im Schulgelände aufhalten. Dabei versuchen wir so weit möglich, ohne Verbote auszukommen.

Jeder trägt Verantwortung, dass das Zusammenleben in der Schule gelingen kann und wir uns wohl fühlen können. Das beinhaltet einen respektvollen Umgang miteinander sowie einen pfleglichen Umgang mit dem Gebäude und Inventar.

Pünktlichkeit, Grüßen und ein angemessener Umgangston gehören selbstverständlich dazu.

Während des Unterrichts wird keine Kopfbedeckung im Schulhaus getragen, auf ordentliche Kleidung geachtet und das Kaugummikauen unterlassen.

Sicherheit

Aus Gründen der Sicherheit ist folgendes zu beachten:

  1. Der Aufenthalt auf den Fluchtbalkonen ist untersagt.
  2. Niemand beugt sich über das Glasgeländer.
  3. Sportgeräte wie Inliner, Kickboards usw. sind im Schulhaus und Pausenbereich nicht zu benutzen.
  4. Das Herumrennen und Ballspielen ist auch auf den Gängen verboten.

Zum Schulgelände gehören das Schulhaus, die Turnhallen, der Pausenbereich, der Busbahnhof, der Parkplatz und das Sportgelände.

Verhalten im Klassenzimmer und den Fachräumen

Jeder Schüler ist für seinen Platz selbst verantwortlich. Dies beinhaltet, dass er ordentlich und sauber gehalten wird und am Ende des Unterrichts die Stühle hochgestellt werden.

Dies gilt auch für die letzte Stunde im Klassenzimmer, wenn danach Fachräume aufgesucht werden

Der Ordnungsdienst putzt die Tafel und entsorgt den Müll nach Plan.

Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen die Fachräume nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.

Beim Verlassen des Klassenzimmers und der Fachräume achten wir darauf, dass Fenster und Türen geschlossen werden, die Rollos hochgefahren sind und das Licht ausgeschaltet ist.

Vor 07:45 Uhr darf im Schulhaus nur die Aula benutzt werden. Beim Stundenwechsel soll das Klassenzimmer ohne Erlaubnis nicht verlassen werden.

Verhalten in der Pause

Zu Beginn der Pause geht jeder Schüler zügig in den Pausenbereich. Dieser endet am grünen Graben. Niemand hält sich im Klassenzimmer oder auf den Gängen auf. Das Anstehen beim Pausenverkauf erfolgt in Zweierreihen. Ballspiele und Rennen sind im Schulhaus nicht erlaubt.

Verhalten in den Toilettenräumen

Die Toiletten sind aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen sauber zu halten. Die Schüler verlassen sie so, wie sie sie wieder vorfinden wollen.

Die Toilette ist kein Aufenthaltsraum.

Aus Gründen des Umweltschutzes soll mit Wasser und Papiertüchern sparsam umgegangen werden.

Verhalten außerhalb der Unterrichtszeiten

In der Mittagspause stehen die Pausenhalle und der Pausenhof zur Verfügung. Dabei gelten dieselben Regeln wie in den Pausen. Zum Essen stehen die Tische und Stühle in der Pausenhalle zur Verfügung oder der Hof. Das Schulgelände wird von der ersten Stunde bis zur letzten Stunde am Vormittag nicht verlassen.

Smartphones

Es soll allgemein keine Verbannung von Smartphones aus dem Schulhaus geben, aber während der Unterrichtszeit werden diese nicht verwendet, außer zu Unterrichtszwecken und von der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt.

  • Während der gesamten Unterrichtszeit befindet sich das Gerät ansonsten im Flugmodus, auch während der Pausen am Vormittag.
  • Während der Mittagspause vor dem Nachmittagsunterricht ist die Verwendung von
  • Smartphones erlaubt.
  • Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler im gebundenen und offenen Ganztag
  • während der Freizeitphase, aber nur wenn dies von den BetreuerInnen erlaubt wird.
  • Entfällt die 6. Stunde, ist die Smartphonenutzung auch während dieser erlaubt.
  • Es dürfen keine Fotos, Audios und Videos aufgenommen werden
  • Bei Zuwiderhandlung wird das Smartphone nicht mehr abgenommen. Als Konsequenz schreiben die Schüler Texte zur Problematik der neuen Medien ab und geben diese – unterschrieben von den Eltern – wieder bei der Lehrkraft ab, die dies gefordert hat.
  • Die Regelung bezieht sich grundsätzlich auch auf IPads, die aber zur Unterrichtsvorbereitung von Schülerinnen und Schülern verwendet werden können, die damit ihreHeftführung ersetzen.

Rauchen, Alkohol und Drogen sind laut RSO strikt verboten

Bei Verstößen in Form von persönlichen Kränkungen, Sachbeschädigungen o. Ä. hat nach Möglichkeit das Prinzip der Wiedergutmachung und Aussöhnung Vorrang vor dem Prinzip der Strafe.

Diese Hausordnung wurde in Absprache mit der Lehrerkonferenz, der Schülermitverantwortung und dem Elternbeirat erarbeitet und vom Schulforum genehmigt. Sie wird von allen genannten Gruppen getragen.

Schulleitung, Lehrerkollegium, SMV, Elternbeirat